Metzgerei Württemberger

Ihre Metzgerei in Heilbronn - Frankenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen Platten- u. Partyservice:


1. Preisvereinbarung und Zahlung

1.1. Preisvereinbarung

Die Preisvereinbarung für gelieferte Waren, Anlieferung, Servicepersonal und Inventarelemente ( Gedeck, Grill, Gas, etc. ) bezieht sich auf das unterbreitete Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Bei nicht im Angebot festgehaltenen Leistungen gilt unsere Preisliste.

1.2. Zahlung

Bei Partyservicerechnungen, die voraussichtlich einen Rechnungswert über 250 € haben, bitten wir um Anzahlung von 1/3 der veranschlagten Summe bei Auftragserteilung.

2. Änderungswünsche

Änderungswünsche bitten wir spätestens 4 Werktage vor dem Abhol- bzw. Liefertermin an uns mitzuteilen.
Bitte bedenken Sie, dass sehr viele Waren speziell für Ihre Veranstaltung bezogen werden. Spätere Änderungswünsche können deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Portionierung bezieht sich auf die uns genannte Teilnehmerzahl Ihrer Festivität.

3. Haftung

Wir garantieren, dass die von uns gelieferten Waren einwandfrei sind. Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht verderblich sind, und unsachgemäße Behandlung Dritter außerhalb unserer Verantwortung liegt. Reklamationen müssen unverzüglich gemeldet werden, d.h. bei der Gestellung der Produkte am Liefertag bzw. bei Lieferung/Abholung nach 18.00 Uhr bis 12.00 Uhr des Folgetages.
Für den Fall einer begründeten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf Ersatz-lieferung bzw. Wandlung der beanstandeten Teilware. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen worden sind. Wir haften nicht für Schadensersatzforderungen aus von uns unverschuldeten Gründen verspäteter Anlieferung. Hierzu gehören u.a. Stromausfall und sonstige, nicht unserem Einflussbereich unterliegenden Störungen, die zu einer Produktionsverzögerung führen. Ferner haften wir nicht für Verzögerungen auf den Transportwegen infolge Verkehrsbehinderungen und auch nicht für den Fall, dass unser Fahrer einen Unfall oder eine Verzögerung fahrlässig verursacht hat. Ist der Kunde unverschuldet an der Abnahme der bestellten Waren verhindert, werden wir auf den Kauf- und Lieferpreis nur die ersparten Aufwendungen gutschreiben.

4. Inventarstellung

Sämtliche Transport- und Warmhaltegeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Bestecke etc. sind unser Eigentum. Sie gehören nicht zur Warenlieferung und sind nach Gebrauch gereinigt und in sauberem Zustand zurück zu geben. Werden Geräte in unsauberem Zustand zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, die Reinigungs-kosten zu bezahlen, maßgeblich bindend sind hier die Reinigungskosten laut unserer Preisliste. Die Gerät- schaften sind während ihrer Nutzung durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Fehlen bei der Rückgabe Inventarelemente, sind diese beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der Kunde verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis zu ersetzen.

5. Weiter Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform und sind auf der Auftrags-bestätigung zu vermerken

6. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist das Amtsgericht Heilbronn